Leserbrief zum Artikel „Projekt Salzachbrücke nicht gefährdet“

Thema: Salzachbrücke

Am 11. Dezember 2010 erschien ein Artikel in der Südostbayrischen Rundschau mit dem Titel „Projekt Salzachbrücke nicht gefährdet“.

Ilse Englmaier hat daraufhin einen Leserbrief verfasst, der am 18.12.2010 in der SOR veröffentlicht wurde:

„Naturschutzverbände würden Klage einreichen“

Landrat Hermann Steinmaßl behauptet, „dass die für das Planfeststellungsverfahren notwendigen Untersuchungen eigentlich fertig wären“. Und erst jetzt merkt man, dass das Bauvorhaben viel zu teuer ist und die Planung überarbeitet werden muss? Und das, obwohl die ungünstigen Baugrundverhältnisse und die Auflagen des Raumordnungsverfahrens schon seit vielen Jahren bekannt sind! Es liegt vor allem an der jahrelangen Ignoranz der Tatsachen, dass die Kosten so extrem in die Höhe geschossen sind. Angesichts der Baugrundverhältnisse und der Bedeutung der FFH-Lebensräume bei Kelchham wurde hier von vorneherein an einem der ungünstigsten und damit teuersten Standorte im Tittmoninger Becken geplant!

Außerdem können die Untersuchungen noch gar nicht fertig sein und kann kein Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden, solange nicht ausreichende und gleichwertige Ausgleichsflächen für die erheblichen Eingriffe in die Auen verfügbar sind. Aber bisher wurde ganz offensichtlich noch nicht die ausreichende Menge an entsprechenden Grundstücken im Umfeld erworben (fehlt das Geld dafür?).

Sollte es irgendwann doch noch zum Planfeststellungsverfahren kommen, wird die Regierung bei ihrer FFH-Verträglichkeitsprüfung feststellen müssen, dass das Bauvorhaben erhebliche Schäden im FFH-Gebiet anrichten würde. Damit ist es nach gültigem Recht unzulässig. Zwar hätte der Vorhabensträger die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu erlangen. Doch dazu müsste er erst mal nachweisen, dass die Brücke unerlässlich für die öffentliche Sicherheit und Gesundheit ist oder zumindest unabdingbar wirtschaftlich notwendig für die gesamte Region Südostoberbayern und oberösterreichisches Innviertel. Für das Bauvorhaben liegen aber solche „zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses“, welche die Schutzwürdigkeit des FFH-Gebiets überwiegen, bei weitem nicht vor. Für eine Ausnahmegenehmigung reichen hehre Worte zur Historie oder die Aufzählung von Brücken an anderen Fließgewässern nicht aus, sondern es gehören ausschließlich belegbare Zahlen und Fakten zur Wirtschaftsentwicklung auf den Tisch. Gleichzeitig müsste der Vorhabensträger beweisen, dass es keine zumutbare Alternative gibt, also keinen günstigeren und schonenderen Standort, mit dem das (hier nicht vorhandene) überregional bedeutsame Planungsziel erreicht werden kann.

Das heißt: weil der Beweis der unabdingbaren wirtschaftlichen Notwendigkeit und der Alternativlosigkeit der Fridolfinger Salzachbrücke nicht erbracht werden kann, gibt es keine Baugenehmigung. Und da schon lange klar ist, dass diese Beweise nicht schlüssig erbracht werden können, ist auch schon lange klar, dass das Bauvorhaben von vorneherein zum Scheitern verurteilt ist und jeder Euro Steuergeld, der in das Projekt investiert wurde und wird, reine Geldverschwendung bedeutet. Das grundsätzliche Problem der Finanzierung des Projekts ist eigentlich nur ein Nebenschauplatz, da hauptsächlich die oben aufgeführten rechtlichen Belange dem Bauvorhaben entgegen stehen.

Ganz anders verhält es sich bei der Sanierung der Salzach und der Deichrückverlegung Fridolfing. Hier liegen mit dem Hochwasserschutz und der Verhinderung des Sohldurchschlages die oben genannten Gründe zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und menschlichen Gesundheit für eine Ausnahmegenehmigung vor. Darum erheben die Naturschutzverbände dagegen auch keine Einwände, auch wenn sie mit der umfangreichen Rodung der Salzachauen ziemlich unglücklich sind.

Den vom Landrat erhofften Kompromiss im Bereich der naturschutzfachlichen und wasserwirtschaftlichen „Belange“ zur Kostenreduzierung wird es auch nicht geben. Denn bei diesen „Belangen“ handelt es sich einerseits um ganz klare gesetzliche Vorgaben und andererseits um konkrete Auflagen der Regierung von Oberbayern aus dem Raumordnungsverfahren (ROV) 2004. Denn da der positive Bescheid aus dem ROV auf diesen Vorschriften basiert, wird er ungültig, wenn die Auflagen nicht erfüllt werden. Sollten sich dennoch vonseiten des Vorhabensträgers konkrete Bestrebungen abzeichnen, die Auflagen zur Berücksichtigung des Hochwasserschutzes, der Salzachsanierung und des Naturschutzes auch nur teilweise zu umgehen, werden die Naturschutzverbände umgehend Klage wegen Verstoßes gegen rechtsverbindliche Auflagen einreichen.

Ilse Englmaier
1. Vorsitzende der Ortsgruppe Tittmoning/Fridolfing des Bund Naturschutz in Bayern e. V.

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