Demokratieverständnis im Stadtrat – ein Leserbrief

Aktuelle Lokalpolitik:

Demokratieverständnis im Stadtrat

In einer echten Demokratie werden die Anliegen der Bürger ernst genommen und nicht auf die lange Bank geschoben, wie es jetzt Hans Glück mit einem Antrag bei der Bürgerversammlung im Jahre 2009 und 2010 ergangen ist.

Nach Art. 18 Abs 4 Bayr. GO sind Anträge aus der Bürgerversammlung innerhalb von drei Monaten zu behandeln.

Statt eines Kommentars zum Sachverhalt möchten wir hier einen Leserbrief eines Mitbürgers veröffentlichen:

Keine Sternstunde der Demokratie in Tittmoning

Zum Bericht in der Südostbayerischen Rundschau vom 14.08.2010 über die Stadtratssitzung in Tittmoning am 03.08.2010

Gute Kommunalpolitik lebt davon, dass die Bürger in die Entscheidungen der Kommune mit eingebunden werden. Dazu gehören die jährlichen Bürgerversammlungen, bei denen jeder Bürger das Recht hat seine Meinung zu äußern und darüber hinaus Anträge zu stellen, die binnen drei Monaten im Stadtrat behandelt werden müssen. Für den Bürgermeister Konrad Schupfner eine gute Gelegenheit zu zeigen, wie sehr ihm das Interesse der Bürger am Herzen liegt. Er scheint aber offensichtlich nicht sehr gewillt, diese zu nutzen, denn das Anliegen eines Antragstellers schon bei der Bürgerversammlung 2009 wurde erst über ein Jahr später bei der jüngsten Stadtratssitzung als Tagesordnungspunkt aufgenommen. Der Antrag von Johann Glück aus Grassach lautete: „Beitritt zum Verein „Vernunft-statt-Salzachbrücke e.V.“.

Statt dem Antragsteller, der bei der Sitzung anwesend war, das Rederecht einzuräumen und ihm die Gelegenheit zu geben, seinen Antrag zu erläutern, schlug das Stadtoberhaupt vor ohne Diskussion den Antrag abzulehnen. Leider fand es auch keine einzige Stadträtin und kein einziger Stadtrat für nötig vorzuschlagen, dass Johann Glück das Rederecht einzuräumen sei.

Ohne genau zu wissen, was der Antragsteller eigentlich mit seinem Antrag bezwecken wollte, wurde dann nach einer kurzen kontroversen Diskussion im Sinne vom Bürgermeister abgestimmt. 13 Stadträte folgten der Beschlussvorlage mit der Begründung, dass erst mit dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens Detailkenntnisse zum Bauvorhaben zu erhalten seien, so dass vorher kein Diskussionsbedarf vorliege. Da half es nichts, dass Stadtrat Peter Wembacher darauf hinwies, dass es bei dem Antrag allein um die mutmaßlich negativen Auswirkungen auf die Stadt Tittmoning ginge. Die Mehrzahl der Stadträte ließ sich von ihm nicht überzeugen.

Die Frage, die Hans Glück mit seinem Antrag stellen wollte und Peter Wembacher versuchte anzudiskutieren lautet doch: Welche wirtschaftlichen und verkehrswirksamen Auswirkungen auf Tittmoning hätte der Bau der neuen Salzachbrücke zwischen Fridolfing und Riedersbach? Und vor allem: Was passiert mit der Tittmoninger Brücke? Zu dieser Frage wird im Planfeststellungsverfahren überhaupt nicht Stellung genommen. Da geht es im Wesentlichen um die Gestaltung der neuen Brücke.

Die Antwort zur Zukunft der Tittmoninger Brücke steht bereits seit 2008 in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Traunstein und dem Bundesland Oberösterreich. Aber diese Verwaltungsvereinbarung wird geheim gehalten. Warum? Weil offenbar darin festgelegt ist, dass die Tittmoninger Brücke in die Zuständigkeit der Gemeinden Tittmoning und Ostermiething fallen und zudem langfristig für den PKW-Verkehr gesperrt wird, weil das Geld zur Wartung nur für die neue Brücke reicht. Diese Aussagen beschreiben kein Horrorszenario, sondern stammen vom oberösterreichischen Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl und sind nachzulesen in der offiziellen Landeskorrespondenz von Oberösterreich. Sollte diese Verwaltungsvereinbarung auch gegenüber der Stadt Tittmoning geheim gehalten werden, dann müsste es doch eigentlich im ureigenen Interesse von Bürgermeister Konrad Schupfner sein, dass sich „seine“ Stadt gegen solche politische Mauscheleien wehrt und wenigstens eine offene und ehrliche Diskussion zulassen.

Hartmut Heinrich
Tittmoning

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