Tittmoning bleibt einziger Brückenstandort

Salzachbrücke nur bei Tittmoning
Die geprüften Varianten für die Salzachbrücke. (Bild mit freundlicher Genehmigung der Landesregierung Oberösterreich)

Die Grafik der oberösterreichischen Landesregierung zeigt das Ergebnis der Alternativenprüfung zum Standort für einen neuen Salzachübergang. Auf dieser ist klar ersichtlich, dass ein neuer Brückenbau nur am Standort der bestehenden Tittmoning Brücke möglich ist, denn fünf der insgesamt sieben geprüften Querungstrassen verlaufen hier.
Variante 6, ein Flussübergang auf Höhe Schmerbach, scheidet wegen eines Naturschutzgebietes auf österreichischer Seite aus. Variante 7, das ursprüngliche Bauprojekt auf Höhe Kelchham/Riedersbach, von dem wir seit langem wissen, dass es aus rechtlichen, technischen und finanziellen Gründen nicht realisiert werden kann, kommt auch deshalb nicht mehr in Betracht, weil nun auch Oberösterreich gemäß eines Urteils des EuGH den für den Brückenbau offen gehaltenen Korridor im EU-Schutzgebiet schließen muss. Auf bayerischer Seite wurde diese Lücke auf Druck aus Brüssel schon vor zehn Jahren geschlossen.
Aber auch die Trassen 2, 3, 4 und 5 kommen nicht infrage. Sie verlaufen auf der bayerischen Seite entweder in der Wasservorstadt, so dass die Anwohner der gesamten östlichen Altstadt vom Durchgangsverkehr betroffen wären, oder sie würden wertvolle Bereiche im FFH-Gebiet zerstören. Bei den stadtnahen Varianten käme die Einmündung in die B 20 entweder kurz vor dem Laufener Stadttor oder vor dem Friedhof zu liegen – das ist eine für die Tittmoninger Bevölkerung nicht hinnehmbare Lösung!

Folglich bleibt nur Variante 1, die Trasse über die bestehende Brücke und den Gerberberg, als einziger genehmigungsfähiger Standort für einen neuen Flussübergang.
Und darum ist es nun umso wichtiger, mit einer Tonnagebeschränkung dafür zu sorgen, dass die Tittmoninger Brücke möglichst lange erhalten bleibt. Von oberösterreichischer Seite ist bereits mehrmals auf das „nahe technische Lebensende“ der Tittmoninger Brücke hingewiesen worden (siehe z. B. den Artikel „Kommunen beraten über Salzachbrücke“ in der Südostbayrischen Rundschau vom 04.12.2014). Mit einer Gewichtsbeschränkung könnte auch endlich der besonders für die Anwohner des Gerberbergs unerträgliche Transit-Schwerlastverkehr aus der Stadt verbannt werden.

Die bestehende Salzachbrücke bei Tittmoning
Die bestehende Salzachbrücke bei Tittmoning. Foto: Englmaier

Bürgermeister Konrad Schupfner sagte wörtlich in der letzten Stadtratssitzung im Jahr 2014 auf Nachfrage von Stadtrat Hans Glück: „Eine Brücke in Tittmoning ist wichtig, aber nicht für den Schwerlastverkehr“ (Zitat aus der Südostbayrischen Rundschau vom 16.12.2014).

Es ist unerhört, dass das zuständige Staatliche Straßenbauamt Traunstein seit Jahren eine Tonnagebegrenzung verweigert mit der Begründung, es gäbe sonst keine Ausweichroute für Lkw. Dem Transit-Schwerlastverkehr, der Tausende von Kilometer auf seinen Touren zurücklegt, ist aber ein kleiner Umweg von gerade mal fünfzig Kilometer über Freilassing oder Burghausen durchaus zuzumuten. Außerdem ist der Schwerlastverkehr dann genau da, wo er hingehört, nämlich auf den Autobahnen A8 oder A94.

Vielleicht wäre einer Petition an den Landtag eine Möglichkeit, eine Tonnagebegrenzung für die Tittmoninger Brücke durchzusetzen.

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