Ökolisten-Stadträte mussten gegen ihren eigenen Antrag stimmen

22 Hektar landwirtschaftliche Fläche werden von der Stadt Tittmoning an Bauern verpachtet. Um die Artenvielfalt auf diesen Flächen zu unterstützen, hatte die Ökologische Bürgerliste Tittmoning den Antrag gestellt, dass auf diesen Flächen Glyphosat und bestimmte Neonicotinoide verboten werden sollten. Dazu mussten die Pachtverträge mit den Bauern geändert werden.

Allerdings war der Antrag der Ökoliste vom Bürgermeister geändert worden und mehrere Varianten des ursprünglichen Antrags am Tag der Abstimmung vorgelegt worden. Der Stadtrat entschied sich dann gegen die Stimmen der Ökolisten-Stadträte für eine Variante, in der ein Neonicotinoid erlaubt worden ist, der Stoff „Thiacloprid“.
Damit hätten sich die Ökolisten-Stadträte FÜR die Verwendung von Thiacloprid aussprechen müssen.  Das ergab eine kuriose Situation: Die Ökolisten-Stadträte mussten gegen ihren ehemals eigenen Antrag stimmen. Denn dies war nicht mehr ihr ursprünglicher Antrag.

Hier die Beschlussvorlage mit dem geänderten Text:

Der geänderte Antrag enthielt die Zulasssung von Thiacloprid. Die Ökolisten-Stadträte wussten nichts davon.
Das ist die Abstimmungsvorlage, die willkürlich geändert worden war.

Im Jahre 2015 hatte das Landgericht Düsseldorf bereits entschieden, dass der Wirkstoff Thiacloprid nicht mehr als „nicht bienengefährlich“ eingestuft werden darf. Die Thiacloprid-Werbung mit der „Ungefährlichkeit“ dieses Giftes wurde sogar vom Gericht als eine Irreführung der Verbraucher beurteilt.

Eine spätere Rückfrage der Ökoliste bei Verwaltungsjuristen ergab die einhellige Meinung, dass die Veränderung des Antrags völlig am Zweck des Kommunalrechts vorbeiging. Richtiger wäre gewesen über den Original-Antrag abzustimmen und danach über den geänderten Antrag des Bürgermeisters. Ein Jurist bezeichnete es auch als „massive Störung des Vertrauensverhältnisses“, wenn Stadträte damit rechnen müssten, dass ihre Anträge ohne Rücksprache verändert werden.

Nachtrag: Die EU-Kommission hat einige Monate später genau dieses eine Neonicotinoid namens Thiacloprid, das der Bürgermeister auf den städtischen Flächen zugelassen hatte, auch als bienenschädlich eingestuft. Mit Wirkung ab April 2020 wird die weitere Verwendung von Thiacloprid nicht mehr erlaubt . Die EU gab somit der Ökoliste Recht. (Siehe hier: EU-Experten teilen Meinung der Ökoliste)

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