EU-Experten teilen Meinung der Ökoliste

Im April 2018 hatten die Stadträte der Ökoliste einen Antrag zur Verbannung von Insektengiften auf städtischen Flächen gestellt. In dieser Verbotsliste war auch die Verwendung von bienenschädlichen Neonicotioniden genannt worden. Leider wurde der Antrag ohne Wissen der Ökoliste kurzfristig  geändert und zur Abstimmung vorgelegt (siehe hier …). 

Im geänderten Antrag war die Verwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff „Thiacloprid“ zugelassen worden. Die Ökolisten-Stadträte waren aber der Meinung, dass auch dieser Stoff als gefährlich einzustufen sei. 

Imker am BienenstockVor wenigen Tagen hat nun eine Experten-Kommission in der EU entschieden, dass die Zulassung von Thiacloprid nicht mehr verlängert wird und der Stoff ab April 2020 nicht mehr verwendet werden darf. Zuletzt hatte sich auch die Bundeslandwirtschaftsministerin für ein Verbot ausgesprochen.  Thiacloprid wurde als „wahrscheinlich reproduktionstoxisch“ eingestuft, weil es in Laborversuchen die Fortpflanzung von Tieren beeinträchtigt hat. Somit besteht auch die Gefahr, dass es sich auch auf Menschen negativ auswirkt.

Somit bestätigte die EU-Kommission die Meinung der Ökolisten-Stadträte vom April 2018. 

Sie auch hier:  EU-Datenbank für Pestizide

 

 

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