Geplante Salzachbrücke bei Fridolfing Da der Artikel aus der Südostbayrischen Rundschau vom 23.8.2010 deutlich gekürzt wurde, hier die vollständige Pressemitteilung: „Tittmoninger Brücke dem Verfall preisgegeben.“ Schwerpunkt bei der jüngsten Versammlung der Ökologischen Bürgerliste Tittmoning war die Ablehnung des Antrags von Hans Glück zum Beitritt zur Bürgerinitiative „Vernunft statt Salzachbrücke“ durch den […]
Aktuelle Lokalpolitik: Demokratieverständnis im Stadtrat In einer echten Demokratie werden die Anliegen der Bürger ernst genommen und nicht auf die lange Bank geschoben, wie es jetzt Hans Glück mit einem Antrag bei der Bürgerversammlung im Jahre 2009 und 2010 ergangen ist. Nach Art. 18 Abs 4 Bayr. GO sind Anträge aus […]
Geplante Salzachbrücke bei Fridolfing Weitere allgemeine Argumente gegen den Brückenbau: Finanzierung: Baukosten: 35 Mio. für eine kleine Kreisstraße bzw. für lediglich 4 900 Autos pro Tag? Zum Vergleich: Die geplante Brücke bei Freilassing mit 14 000 KFZs pro Tag soll 22 Mio. Euro kosten. Folgekosten und weiterer Flächenverbrauch: Der Brückenbau macht weitere […]
Geplante Salzachbrücke bei Fridolfing Die Ökologische Bürgerliste Tittmoning (Ökoliste) empfiehlt den Beitritt zur Bürgerinitiative „Vernunft statt Salzachbrücke“ aus folgendem Grund: Nur mit der Verhinderung des Brückenbaus bei Fridolfing kann die kommunale Wirtschaftskraft Tittmonings, die Existenz der Tittmoninger Brücke und die Lebensqualität der Tittmoninger Bürger gesichert werden. Die Begründung im Einzelnen:
Geplante Salzachbrücke bei Fridolfing Diese Pressemitteilung über die Jahreshauptversammlung der Ökoliste erschien als Artikel in der Südostbayrischen Rundschau am 9.4.2010: Entscheidendes Gutachten steht noch aus Tittmoning. Hauptthema bei der Jahreshauptversammlung der Ökologischen Bürgerliste Tittmoning (Ökoliste) war die geplante Salzachbrücke bei Fridolfing. Um Missverständnisse auszuräumen, erläuterte die 1. Vorsitzende Ilse Englmaier den Anwesenden, […]
Den Bürger nicht aussperren: Rechtliches zu öffentlichen und nicht-öffentlichen Sitzungen Weiterführende Links: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern Couragierte Reportagen und Berichte: So begann die Geschichte Das Urteil und seine Konsequenzen Auskunftspflicht einer Gemeinde gegenüber Journalisten Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern: Art. 52 Öffentlichkeit (1) Zeitpunkt und Ort der Sitzungen des Gemeinderats sind […]